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Aufhebungsvereinbarung

Einvernehmlich trennen. Sauber geregelt.

Mit einer Aufhebungsvereinbarung beenden Arbeitgebende und Arbeitnehmende das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Ohne Kündigungsfristen und Sperrfristen, aber mit klaren Regeln zu Austritt, Geld und Zeugnis.

Risikometer kostenlos, per E-Mail. Rein KI-basiert, ohne Prüfung durch Rechtsexperten.

Handschlag nach einer Einigung
Risikometer · Beispiel
Geringes Risiko
Grund: Beide Seiten gesprächsbereit. Sperrfrist und Bedenkzeit sind zu beachten.
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davon vom Bundesgericht
Das prüfen wir
  • ✓Austrittsdatum und Freistellung
  • ✓Abgangsentschädigung, Bonus, Ferien und Überstunden
  • ✓Arbeitszeugnis und Referenzen
  • ✓Konkurrenzverbot und Geheimhaltung
  • ✓Folgen für die Arbeitslosenversicherung
Jetzt kostenlos prüfen

Wann lohnt sich eine Aufhebungsvereinbarung?

Wenn beide Seiten eine rasche, ruhige Trennung wollen. Arbeitgebende gewinnen Planungssicherheit und vermeiden Streit über Sperrfristen oder Missbrauch. Arbeitnehmende können ein früheres Austrittsdatum, eine Entschädigung, eine Freistellung oder ein gutes Zeugnis erreichen.

Worauf das Gesetz achtet

Während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat danach kann niemand auf zwingende Ansprüche verzichten (Art. 341 OR). Eine Aufhebungsvereinbarung ist deshalb nur gültig, wenn beide Seiten Zugeständnisse machen und es sich um einen echten Vergleich handelt. Besonders heikel ist eine Vereinbarung während Krankheit, wenn damit der Sperrfristschutz und die Lohnfortzahlung ohne Gegenleistung wegfallen.

Für die Arbeitslosenversicherung zählt, ob die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist. Wer ohne Not einer Auflösung vor dem ordentlichen Kündigungstermin zustimmt, riskiert Einstelltage. Eine gute Vereinbarung regelt diesen Punkt ausdrücklich.

Pauschalpreise

Von Rechtsexperten geprüft, zum Fixpreis

Starten Sie mit dem kostenlosen Risikometer. Wenn Sie mehr brauchen, prüfen Rechtsexperten der Omnilex AG Ihren Fall mit Ihren Unterlagen.

Beide Seiten

Aufhebungsvereinbarung

Einvernehmliche Trennung, sauber dokumentiert.

CHF 590pauschal
Innert 3 Arbeitstagen
  • ✓Massgeschneiderter Entwurf der Aufhebungsvereinbarung
  • ✓Prüfung auf gegenseitige Zugeständnisse (Rechtsprechung zu Art. 341 OR)
  • ✓Regelung von Austrittsdatum, Freistellung, Ferien, Bonus, Zeugnis, Konkurrenzverbot
  • ✓Hinweise zu Arbeitslosenversicherung und Einstelltagen
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Zusatz

Begleitung 30 Tage

Rückfragen und Anpassungen während 30 Tagen, klar begrenzt.

CHF 1'990pauschal
Start ab Bestellung
  • ✓Bis zu 5 schriftliche Rückfragen mit Antwort innert 1 Arbeitstag
  • ✓2 Besprechungen à 30 Minuten (Video oder Telefon)
  • ✓Anpassung Ihrer Schreiben an neue Entwicklungen
  • ✓Prüfung eines Gegenvorschlags der anderen Partei
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Häufige Fragen

Muss eine Aufhebungsvereinbarung schriftlich sein?+

Gesetzlich nicht, aber aus Beweisgründen unbedingt. Gerichte nehmen eine stillschweigende Aufhebung nicht leichthin an.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?+

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In einer Aufhebungsvereinbarung ist die Entschädigung Verhandlungssache und oft das wichtigste Zugeständnis.

Was kostet der Entwurf?+

Den massgeschneiderten Entwurf mit einer Überarbeitungsrunde erhalten Sie pauschal für CHF 590. Direkte Verhandlungen mit der Gegenseite bieten wir als separates Mandat an.

Ist das Risikometer schon eine Prüfung?+

Nein. Das Risikometer ist eine kostenlose, rein KI-basierte Ersteinschätzung ohne Prüfung durch Rechtsexperten.

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Kostenloses Risikometer, per E-Mail innert 1 Arbeitstag.

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