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Kündigen, ohne ein Risiko einzugehen.

Eine falsch getimte Kündigung ist nichtig, eine missbräuchliche kostet bis zu sechs Monatslöhne. Prüfen Sie vor dem Gespräch kostenlos, ob Sperrfristen laufen, welcher Termin gilt und wo Ihr Risiko liegt.

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Führungskräfte im Gespräch
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Das prüfen wir
  • ✓Sperrfristen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Dienstpflicht
  • ✓Richtige Kündigungsfrist, Endtermin und Zustellung
  • ✓Missbrauchsrisiko bei Alter, Konflikt, Arbeitnehmervertretung
  • ✓Voraussetzungen der fristlosen Kündigung
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Der richtige Zeitpunkt entscheidet

Ist die Mitarbeiterin im Zeitpunkt der Kündigung krank, verunfallt oder schwanger, ist die Kündigung nichtig (Art. 336c OR). Die Sperrfrist bei Krankheit dauert je nach Dienstjahr 30, 90 oder 180 Tage. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, verlängert sich das Arbeitsverhältnis.

Die Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen. Entscheidend ist der Empfang, nicht der Versand. Wer knapp vor Monatsende kündigt, riskiert einen Monat mehr Lohn.

Missbräuchliche Kündigung vermeiden

Auch eine gültige Kündigung kann missbräuchlich sein und eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen auslösen (Art. 336 und 336a OR). Besondere Vorsicht gilt bei langjährigen, älteren Mitarbeitenden, bei Konflikten im Team und nach geltend gemachten Ansprüchen. Das Bundesgericht verlangt je nach Situation eine Anhörung und die Prüfung milderer Massnahmen.

  • Gründe dokumentieren und bei Leistungsmängeln vorgängig abmahnen
  • Bei älteren Mitarbeitenden anhören und Alternativen prüfen
  • Konflikte zuerst mit geeigneten Massnahmen angehen

Fristlose Kündigung nur mit wichtigem Grund

Eine fristlose Kündigung setzt eine schwere Verfehlung voraus. Sie muss rasch erfolgen, in der Regel innert zwei bis drei Arbeitstagen nach Kenntnis des Grundes. Ist sie ungerechtfertigt, schulden Sie Lohn bis zum ordentlichen Termin und eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 337c OR).

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Starten Sie mit dem kostenlosen Risikometer. Wenn Sie mehr brauchen, prüfen Rechtsexperten der Omnilex AG Ihren Fall mit Ihren Unterlagen.

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  • ✓Prüfung des Falls durch Rechtsexperten der Omnilex AG
  • ✓Schriftliche Beurteilung: Sperrfristen, Missbrauchsrisiko, richtiger Zeitpunkt
  • ✓Kündigungsschreiben mit korrektem Termin und Begründung auf Verlangen
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  • ✓Hinweise zu Arbeitslosenversicherung und Einstelltagen
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Begleitung 30 Tage

Rückfragen und Anpassungen während 30 Tagen, klar begrenzt.

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  • ✓Bis zu 5 schriftliche Rückfragen mit Antwort innert 1 Arbeitstag
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Häufige Fragen

Muss ich eine Kündigung begründen?+

Nicht von sich aus. Verlangt die Mitarbeiterin eine Begründung, müssen Sie diese schriftlich liefern (Art. 335 Abs. 2 OR). Die Begründung sollte sachlich und belegbar sein.

Darf ich während Krankheit kündigen?+

Nicht während der Sperrfrist. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Kündigung wieder möglich, auch wenn die Person noch krank ist.

Was erhalte ich im Kündigungscheck?+

Rechtsexperten der Omnilex AG prüfen Ihren Fall und liefern eine schriftliche Beurteilung, das Kündigungsschreiben mit korrektem Termin, ein Freistellungsschreiben und einen Gesprächsleitfaden. Pauschal CHF 490.

Ist das Risikometer eine Rechtsberatung?+

Nein. Das Risikometer ist kostenlos und rein KI-basiert. Es enthält noch keine Prüfung durch Rechtsexperten. Diese ist Teil der kostenpflichtigen Pakete.

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