Der richtige Zeitpunkt entscheidet
Ist die Mitarbeiterin im Zeitpunkt der Kündigung krank, verunfallt oder schwanger, ist die Kündigung nichtig (Art. 336c OR). Die Sperrfrist bei Krankheit dauert je nach Dienstjahr 30, 90 oder 180 Tage. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während der Kündigungsfrist ein, verlängert sich das Arbeitsverhältnis.
Die Kündigung muss vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen. Entscheidend ist der Empfang, nicht der Versand. Wer knapp vor Monatsende kündigt, riskiert einen Monat mehr Lohn.
















