Fristlose Kündigung

Fristlos entlassen? Das muss nicht das letzte Wort sein.

Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig. Fehlt er, schuldet der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Ende und eine Entschädigung. Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Entlassung gerechtfertigt war.

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Nur mit wichtigem Grund

Fristlos kündigen darf der Arbeitgeber nur, wenn ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (Art. 337 OR). Das setzt eine schwere Verfehlung voraus. Leichtere Verfehlungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung in der Regel erst nach einer klaren Verwarnung. Eine unverschuldete Verhinderung, etwa Krankheit, ist nie ein wichtiger Grund.

Der Arbeitgeber muss zudem rasch handeln, in der Regel innert zwei bis drei Arbeitstagen, nachdem er vom Grund erfahren hat. Wartet er zu lange, gilt der Grund als verziehen.

Was Ihnen zusteht, wenn die Kündigung ungerechtfertigt war

Das Arbeitsverhältnis endet trotzdem sofort. Der Arbeitgeber schuldet aber, was Sie bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist verdient hätten, abzüglich dessen, was Sie in dieser Zeit anderweitig verdienen oder einsparen. Dazu kommt in der Regel eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 337c OR).

  • Schriftliche Begründung verlangen (Art. 337 Abs. 1 OR)
  • Nichts unterschreiben, was einen Verzicht enthält
  • Sich sofort bei der Arbeitslosenversicherung melden
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Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber die fristlose Kündigung begründen?+

Auf Verlangen ja, und zwar schriftlich (Art. 337 Abs. 1 OR). Verlangen Sie die Begründung sofort.

Was, wenn ich im Zeitpunkt der Kündigung krank war?+

Krankheit ist kein wichtiger Grund. Wurde Ihnen wegen der Krankheit fristlos gekündigt, ist die Kündigung ungerechtfertigt.

Ich bin Arbeitgeber. Darf ich fristlos kündigen?+

Nur bei einem schweren Vorfall und nur sofort. Lassen Sie den Fall vorher prüfen: Eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung kostet Lohn bis zum ordentlichen Ende und bis zu sechs Monatslöhne Entschädigung.

Was kostet die Prüfung?+

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