Ist meine Kündigung gültig?
In der Schweiz dürfen Arbeitgebende grundsätzlich ohne Begründung kündigen. Es gibt aber klare Grenzen. Wird Ihnen während einer Sperrfrist gekündigt, etwa während Sie krank oder schwanger sind, ist die Kündigung nichtig (Art. 336c OR). Sie entfaltet keine Wirkung und muss nach Ablauf der Sperrfrist neu ausgesprochen werden.
Die Sperrfrist bei Krankheit oder Unfall dauert im ersten Dienstjahr 30 Tage, ab dem zweiten bis und mit fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. Erkranken Sie erst während der laufenden Kündigungsfrist, wird diese unterbrochen und verlängert sich.
















