Kündigung bei Krankheit oder Unfall

Gekündigt während Krankheit? Die Kündigung ist vielleicht nichtig.

Wer krank oder verunfallt ist, geniesst eine Sperrfrist. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Wurde vorher gekündigt, verlängert sich die Kündigungsfrist. Prüfen Sie kostenlos, was in Ihrem Fall gilt.

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Die Sperrfrist schützt Sie

Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen, solange Sie wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind (Art. 336c OR). Die Sperrfrist dauert im ersten Dienstjahr 30 Tage, ab dem zweiten bis und mit fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage.

Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig. Sie entfaltet keine Wirkung und muss nach Ablauf der Sperrfrist neu ausgesprochen werden. Entscheidend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Empfangs der Kündigung bestand und bewiesen werden kann, in der Regel mit einem Arztzeugnis.

Krank nach der Kündigung?

Werden Sie erst während der laufenden Kündigungsfrist krank, bleibt die Kündigung gültig. Die Kündigungsfrist wird aber unterbrochen und läuft erst nach Ende der Sperrfrist weiter. Gilt ein Endtermin wie das Monatsende, verlängert sich das Arbeitsverhältnis bis zum nächsten Endtermin. Das bedeutet oft einen oder mehrere Monate mehr Lohn.

Gekündigt wegen Krankheitsabsenzen?

Nach Ablauf der Sperrfrist ist eine Kündigung wieder zulässig, auch wenn Sie noch krank sind. Sie kann aber missbräuchlich sein, etwa wenn die Krankheit durch die Arbeit verursacht wurde oder der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat. Dann ist eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen möglich. Voraussetzung: Sie erheben vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache (Art. 336b OR).

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Häufige Fragen

Gilt die Sperrfrist auch in der Probezeit?+

Nein. Die Sperrfristen nach Art. 336c OR gelten erst nach Ablauf der Probezeit.

Was, wenn ich teilweise arbeitsfähig bin?+

Auch eine teilweise Arbeitsunfähigkeit löst die Sperrfrist aus. Entscheidend ist das Arztzeugnis für den Zeitpunkt der Kündigung.

Löst jede neue Krankheit eine neue Sperrfrist aus?+

Ein neues, unabhängiges Krankheitsereignis kann eine neue Sperrfrist auslösen. Ein Rückfall derselben Krankheit in der Regel nicht. Wir prüfen das anhand Ihrer Angaben.

Was kostet die Prüfung?+

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