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Schlussabrechnung

Stimmt Ihre Schlussabrechnung?

Beim Austritt wird abgerechnet: restlicher Lohn, Ferien, Überstunden, 13. Monatslohn, Bonus, Spesen. Oft fehlt etwas oder es wird zu viel abgezogen. Rechtsexperten der Omnilex AG rechnen frankengenau nach und liefern das Schreiben gleich mit. Ab CHF 190, innert 2 Arbeitstagen.

Online bestellen und bezahlen. Prüfung durch Rechtsexperten der Omnilex AG.

Taschenrechner und Lohnabrechnung auf einem Schreibtisch
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CHF 190pauschal, inkl. MWST

CHF 190 bis CHF 5'500 Monatslohn, danach je angefangene CHF 500 plus CHF 30.

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Das prüfen wir
  • ✓Lohn bis zum letzten Arbeitstag, inkl. Freistellung
  • ✓Ferienguthaben: nicht bezogene Tage in Geld (Art. 329d OR)
  • ✓Überstunden und Überzeit mit Zuschlag (Art. 321c OR, Art. 13 ArG)
  • ✓13. Monatslohn, Bonus und Provisionen pro rata
  • ✓Spesen und Auslagen (Art. 327a OR)
  • ✓Abzüge: Sozialversicherungen, Quellensteuer, Vorschüsse, Schäden
  • ✓Fälligkeit: Alles ist mit dem Austritt fällig (Art. 339 OR)
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Was in die Schlussabrechnung gehört

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen fällig (Art. 339 Abs. 1 OR). Dazu gehören der Lohn bis zum letzten Tag, der Anteil des 13. Monatslohns, nicht bezogene Ferien, geleistete Überstunden und offene Spesen. Der Arbeitgeber darf nur abziehen, was gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist. Ferien dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld ersetzt werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Beim Austritt werden sie ausbezahlt, wenn sie nicht mehr bezogen werden können.

Typische Fehler

Ferientage werden vergessen oder mit der Freistellung verrechnet, obwohl die Freistellung zu kurz war. Überstunden werden ohne den gesetzlichen Zuschlag von 25 Prozent abgegolten, obwohl der Vertrag das nicht ausschliesst. Der 13. Monatslohn wird nicht pro rata bezahlt. Ein Bonus wird gestrichen, obwohl er Lohnbestandteil war. Abzüge für Schulungen, Schäden oder Vorschüsse sind zu hoch oder nicht vereinbart.

  • Für Arbeitnehmende: Sie erfahren frankengenau, was Ihnen noch zusteht, und erhalten das Schreiben an den Arbeitgeber.
  • Für Arbeitgebende: Sie lassen die Abrechnung prüfen, bevor sie rausgeht, und vermeiden Nachforderungen und Streit.

So funktioniert es

Sie geben den Bruttomonatslohn an, bestellen und bezahlen online. Danach laden Sie Schlussabrechnung, Arbeitsvertrag und allenfalls Lohnabrechnungen über einen sicheren Link hoch. Innert 2 Arbeitstagen erhalten Sie die schriftliche Beurteilung mit Berechnung und, falls etwas fehlt, ein fertiges Schreiben an die Gegenseite.

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Rechtsexperten der Omnilex AG prüfen Ihre Unterlagen und liefern die Beurteilung mit Berechnung. Alle Preise inkl. MWST.

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Schlussabrechnung prüfen

Stimmt die letzte Lohnabrechnung? Rechtsexperten rechnen nach.

ab CHF 190je nach Lohn
Innert 2 Arbeitstagen
  • ✓Prüfung der Schlussabrechnung auf Lohn bis Austritt, Ferien, Überstunden, 13. Monatslohn, Bonus und Spesen
  • ✓Kontrolle der Abzüge und der Freistellung
  • ✓Schriftliche Beurteilung mit Nachforderung oder Freigabe, frankengenau
  • ✓Fertiges Schreiben an die Gegenseite, falls etwas fehlt
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Arbeitnehmende

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Innert 2 Arbeitstagen
  • ✓Prüfung Ihrer Unterlagen durch Rechtsexperten der Omnilex AG
  • ✓Schriftliche Beurteilung: Nichtigkeit, Missbräuchlichkeit, Fristen, Ansprüche
  • ✓Klare Empfehlung mit Zeitplan
  • ✓Fertiges Schreiben: Einsprache nach Art. 336b OR oder Forderungsschreiben
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Häufige Fragen

Was kostet die Prüfung?+

CHF 190 bei einem Bruttomonatslohn bis CHF 5'500. Pro weitere angefangene CHF 500 Monatslohn kommen CHF 30 dazu. Bei CHF 8'000 sind es CHF 340, bei CHF 10'000 CHF 460. Inkl. MWST, pauschal.

Wie lange habe ich Zeit, Forderungen geltend zu machen?+

Lohnforderungen verjähren nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR). Handeln Sie trotzdem rasch: Ein schriftliches Schreiben kurz nach dem Austritt wirkt am besten.

Ich bin Arbeitgeberin. Bringt mir das etwas?+

Ja. Eine geprüfte Schlussabrechnung schützt vor Nachforderungen, Schlichtungsverfahren und Verzugszinsen. Sie erhalten eine Freigabe oder konkrete Korrekturen, bevor Sie auszahlen.

Was, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?+

Dann können Sie das Schlichtungsgesuch bestellen. Wir bereiten es einreichfertig vor. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist bis CHF 30'000 Streitwert kostenlos.

Prüfen Anwälte die Abrechnung?+

Die Prüfung machen Rechtsexperten der Omnilex AG. Die Omnilex AG ist keine Anwaltskanzlei und tritt nicht vor Gericht auf.

Frankengenau wissen, was Ihnen zusteht.

Online bestellen, Unterlagen hochladen, Beurteilung innert 2 Arbeitstagen.

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