Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?
Art. 336 OR nennt typische Fälle: eine Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft wie Alter oder Gesundheit, wegen der Ausübung eines Rechts, als Rache für nach Treu und Glauben geltend gemachte Ansprüche, wegen Militärdienst oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Das Bundesgericht hat weitere Fälle anerkannt, etwa die Konfliktkündigung, wenn der Arbeitgeber nichts zur Entschärfung des Konflikts unternommen hat.
Auch die Art und Weise kann missbräuchlich sein. Bei langjährigen, älteren Mitarbeitenden verlangt das Bundesgericht je nach Situation eine vorgängige Anhörung und die Suche nach Alternativen.
















