Missbräuchliche Kündigung

Missbräuchlich gekündigt? Bis zu 6 Monatslöhne Entschädigung.

In der Schweiz darf grundsätzlich ohne Grund gekündigt werden, aber nicht aus jedem Grund und nicht auf jede Art. Ist die Kündigung missbräuchlich, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wichtig: Die Einsprache muss vor Ende der Kündigungsfrist eintreffen.

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Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Art. 336 OR nennt typische Fälle: eine Kündigung wegen einer persönlichen Eigenschaft wie Alter oder Gesundheit, wegen der Ausübung eines Rechts, als Rache für nach Treu und Glauben geltend gemachte Ansprüche, wegen Militärdienst oder Gewerkschaftszugehörigkeit. Das Bundesgericht hat weitere Fälle anerkannt, etwa die Konfliktkündigung, wenn der Arbeitgeber nichts zur Entschärfung des Konflikts unternommen hat.

Auch die Art und Weise kann missbräuchlich sein. Bei langjährigen, älteren Mitarbeitenden verlangt das Bundesgericht je nach Situation eine vorgängige Anhörung und die Suche nach Alternativen.

Einsprache nicht verpassen

Eine missbräuchliche Kündigung bleibt gültig. Sie haben aber Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR). Dafür müssen Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses klagen (Art. 336b OR). Wer die Einsprache verpasst, verliert den Anspruch, auch wenn die Kündigung klar missbräuchlich war.

  • Begründung der Kündigung schriftlich verlangen (Art. 335 Abs. 2 OR)
  • Einsprache schriftlich und nachweisbar zustellen
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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Entschädigung?+

Das Gericht legt sie nach den Umständen fest, bis höchstens sechs Monatslöhne. Massgebend sind unter anderem das Verschulden, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das Alter und die wirtschaftlichen Folgen.

Kann ich meine Stelle zurückbekommen?+

In der Regel nicht. Das Gesetz sieht bei missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung vor, keine Weiterbeschäftigung. Ausnahmen gelten etwa nach dem Gleichstellungsgesetz.

Wer muss den Missbrauch beweisen?+

Grundsätzlich Sie. Oft genügen aber Indizien, etwa ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Reklamation und der Kündigung. Deshalb lohnt es sich, früh Belege zu sichern.

Was kostet die Prüfung?+

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